Innungsarbeit
Aufgaben der Innung
Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und führt den Namen Friseurinnung Dresden. Ihre Fachgebiete umfassen das Friseurhandwerk und ausgewählte kosmetische Inhalte.
Sie ist Träger des Friseurausbildungszentrums der Friseurinnung Dresden.
In der Friseurinnung Dresden sind Saloninhaber aus der Landeshauptstadt Dresden, dem ehemaligen Weißeritzkreis und dem ehemaligen Landkreis Dresden organisiert.
Die Friseurinnung Dresden hat ca.103 Mitglieder.
Seit 1992 besitzt die Friseurinnung Dresden die Prüfungsermächtigung.
Seit dem 01.08.2008 werden die Azubis nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet. Die Ausbildung endet mit der gestreckten Gesellenprüfung.
Das Ziel der Prüfungen ist es, der Qualitätsoffensive des Friseurhandwerks gerecht zu werden. Die daraus resultierenden hohen Maßstäbe sollen durch gute Ergebnisse der Prüflinge untermalt werden. Dem Kunden im Salon wird damit die Sicherheit einer erstklassigen Dienstleistung gegeben.
Schwerpunkte der Innungsarbeit
(aus der Satzung vom 10. Dezember 1998)
Die Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder durch
- eine vermittelnde Rolle zwischen Meistern, Arbeitnehmern und Auszubildenden
- die Überwachung und Regelung der Ausbildung
- die Durchführung der überbetrieblichen Lehrunterweisungen auch höchstem Niveau
- die Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfungen
- die Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Arbeitnehmer
- die unterstützende Beratung der entsprechenden Berufsschulen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der Vorschriften der Handwerkskammer
Weiterhin soll die Handwerksinnung
- Einrichtungen für die Verbesserung der Arbeitsweise und Betriebsführung ihrer Mitglieder schaffen und fördern
- bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergabestellen beraten
- das handwerkliche Pressewesen unterstützen
Die Handwerksinnung kann ihr Tätigkeitsfeld erweitern auf
- die Bildung eines Ausschusses zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten
- den Abschluss von Tarifverträgen, falls nicht durch den Landesinnungsverband bereits abgeschlossen
- die Vermittlung bei Streitigkeiten von Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern
- die Vertretung ihrer Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten


